Erklärung zur Barrierefreiheit bis 23. September veröffentlichen
- Redaktionelle Hinweise
Als öffentliche Einrichtung ist die TU Dortmund verpflichtet, ihre Online-Inhalte barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Bis zum Stichtag 23. September müssen alle Webauftritte zudem eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen.
In dem neu erstellten Bereich „Barrierefreie Webauftritte” finden TYPO3-Redakteure und Webadmins unter anderem eine Checkliste, in der Schritt für Schritt erläutert ist, was wie bis zum Stichtag umgesetzt werden muss, sowie ausführliche Informationen zu Hintergründen, der Gesetzeslage und barrierefreien Gestaltung von Web-Seiten.
„Barrierefreier Webauftritt”