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IT & Medien Centrum der TU Dortmund

Was bedeutet Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit bedeutet ganz allgemein gesagt, dass Internetseiten – oder andere digitale Anwendungen – von allen Menschen unabhängig von ihren Beeinträchtigungen oder technischen Voraussetzungen genutzt werden können.

Wahrnehmen

Wahrnehmen betrifft vor allem die Sinne Sehen und Hören. Es gilt das Zwei-Sinne-Prinzip: Informationen dürfen nicht nur über einen Sinn erfahrbar sein.

Was hörbar ist, muss auch sichtbar sein, wie z.B. durch Untertitel bei Videos. Für reine Audiodateien muss es Textalternativen geben.

Was sichtbar ist, muss auch hörbar sein. Dabei helfen auch assistive Technologien wie Screenreader, die blinden Nutzerinnen und Nutzer die Informationen vorlesen oder für die Braillezeile übersetzen. Auch Funktionen der erleichterten Bedienung in Betriebssystemen wie Sprachausgabe, Vergrößerung usw. unterstützen dies. Voraussetzung ist, dass Bilder und andere Nicht-Textinhalte Alternativtexte haben sowie Links und andere anklickbare Elemente auf der Seite eindeutig bezeichnet sind.

Bedienen

Internetseiten müssen über verschiedene Geräte gut bedienbar sein. Kraft, Beweglichkeit und Zeit spielen eine Rolle. Internetseiten müssen ausschließlich über die Tastatur bedienbar sei, da nicht alle Menschen mit einer Maus umgehen können und Mausalternativen und Screenreader nur dann alle Elemente der Seite erreichen können. Für motorische Beeinträchtigungen sind zu kleine anklickbare Elemente und Zeitbegrenzungen ein Problem.

Verstehen

Die Verständlichkeit betrifft die Inhalte und die Benutzerführung. Die Sprache sollte verständlich und dem Niveau der Zielgruppe angemessen sein. Die Internetseite sollte eine vorhersehbare Struktur haben, die die Navigation vereinfacht.

Robustheit

Die Internetseiten müssen mit allen möglichen Benutzeragenten bedienbar sein, nicht nur mit der Maus, sondern z.B. auch mit Screenreader, Augensteuerung oder anderen Mausalternativen. Dafür müssen die Seiten richtig programmiert sein. Die TYPO3-Vorlagen der TU Dortmund entsprechen dieser Anforderung. Wenn Sie mit den vorgesehenen Vorlagen arbeiten, müsste auch Ihre Seite diesem Kriterium entsprechen.

Richtlinien zur Umsetzung der Prinzipien

Wie diese vier Prinzipien konkret im Internet umgesetzt werden, regelt die WCAG 2.1. Das ist ein internationales Regelwerk, erarbeitet von der Web Accessibility Initiative (WAI), einer Einrichtung des World Wide Web Consortiums (W3C). Die europäische und deutsche Gesetzgebung beruft sich darauf. Die WCAG hat zu jedem der vier Prinzipien Richtlinien und Erfolgskriterien aufgestellt und empfiehlt zudem Techniken, wie die verschiedenen Kriterien von Programmierern und Programmiererinnen umgesetzt werden können. Das Dokument kann vor allem für Programmierer und Programmiererinnen hilfreich sein. Agenturen müssten die WCAG kennen und sich an ihr orientieren.

Die EU Web Accessibility Directive verweist deshalb zurecht darauf, dass es keine berechtigten technischen Gründe für die Nicht-Umsetzung von Barrierefreiheit gibt, „da genügende und empfohlene Techniken zur Verfügung stehen, damit diese Systeme die Barrierefreiheitsanforderungen dieser Richtlinie erfüllen“ (EU-Richtlinie 2016/2101, 39). „Geht nicht“, zählt als Argument nicht mehr.