Barrierefreier Webauftritt
Als öffentliche Einrichtung ist die TU Dortmund verpflichtet, ihre Web-Auftritte und mobilen Anwendungen barrierefrei anzubieten. Hier informieren wir Sie über die gesetzlichen Hintergründe sowie die konkreten Schritte, die Sie für Ihren Web-Auftritt umsetzen müssen.
Barrierefreiheit herzustellen bedeutet keinen großen Aufwand. Die TYPO3-Auftritte der TU Dortmund sind weitgehend barrierefrei angelegt. Wenn Sie die vorgesehenen Inhaltselemente und Designs nutzen, haben Sie schon viele Voraussetzungen für einen barrierefreien Internetauftritt geschaffen. Dennoch müssen Redakteurinnen/Redakteure und Webadmins bei der Gestaltung der eigenen Internetseiten auf einige Dinge achten. Das betrifft besonders:
- Dokumente, die zum Download angeboten werden
- Videos, Audios oder andere Multimedia-Elemente wie Bilder
In der Grundlagenschulung für Redakteurinnen/Redakteure und Webadmins erhalten Sie Hinweise, wie Sie Bilder und andere Nicht-Textelemente mit Alternativtexten versehen und wie Links bezeichnet werden sollten.
Umsetzungsfristen
Seit 2018 gibt es erstmals Fristen für die Umsetzung der Barrierefreiheit.
Webseiten, die vor dem 23. September 2019 veröffentlicht wurden:
- müssen bis 23. September 2020 barrierefrei sein und
- ab diesem Datum eine Erklärung zur Barrierefreiheit haben.
Webseiten, die nach dem 23. September 2019 veröffentlicht wurden
- müssen von vornherein barrierefrei angelegt sein und
- eine Erklärung zur Barrierefreiheit haben.
Barrierefreiheit nutzt allen
Barrierefreiheit ist nicht nur unabdingbar für Menschen mit Beeinträchtigungen, sondern es nutzt in vielen Situationen und bei vielen Zielen. So gibt es viele Überschneidungen zwischen den Anforderungen für die mobile Nutzung von Webseiten, der Suchmaschinen-Optimierung und Barrierefreiheit. Von einer klar und übersichtlich gestalteten Internetseite profitieren alle Nutzerinnen und Nutzer.