Neues Pflichtfeld bei iFrames
- Redaktionelle Hinweise
Das Feld „URL der einzubindenden“ Seite ist nun ein Pflichtfeld geworden
Standardmäßig müssen bei der Nutzung des Inhaltselements iFrame die Domain und der URL-Pfad des Inhalts angegeben werden, der im iFrame angezeigt werden soll.
Um die Bedienbarkeit des Inhaltselements iFrame weiter zu verbessern, ist aus dem Dropdown-Menü „URL der einzubindenden Seite“, über welches die Domain ausgewählt wird, nun ein Pflichtfeld geworden. In der Vergangenheit kam es vereinzelt zu dem Problem, dass das Dropdown-Menü bei der Arbeit mit dem Inhaltselement übersehen wurde. Fälschlicherweise wurde in diesen Fällen die komplette Domain, inklusive des URL-Pfads, im Feld „Pfad“ hinterlegt. Dies ist nun nicht mehr möglich.
iFrames, die auf die oben beschriebene Weise konfiguriert wurden, funktionieren weiterhin. Wir empfehlen aber dennoch, betroffene iFrames nachträglich korrekt zu konfigurieren - der Screenshot zeigt eine sachgemäße Konfiguration.
Weitere Informationen zur Einbindung des Inhaltselements iFrame finden Sie auf unserer Themenseite für Redakteure und Redakteurinnen.
Informationen zur Freischaltung und Einrichtung von erlaubten URLs finden Sie auf unserer Themenseite für Webadmins.