Neue EU-Regel für KI-Medien: So kennzeichnen Sie KI-Inhalte in TYPO3
- Aktuelles aus dem Projekt

KI-Inhalte transparent machen: Die neue EU-Verordnung
Mehr Transparenz im Netz: Ab dem 2. August 2026 verpflichtet die Europäische Union durch die sogenannte EU-KI-Verordnung (EU AI Act) dazu, KI-generierte Inhalte wie Bilder, Texte, Audio- oder Videodateien klar als solche zu kennzeichnen. Für Besucher*innen unserer Webseiten soll dadurch jederzeit auf den ersten Blick erkennbar sein, ob ein Medium echt ist oder mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt wurde.
Was muss im TYPO3-Backend gekennzeichnet werden – und was nicht?
Bilder: Auszeichnungspflichtig sind alle KI-generierten Bilder, die täuschend echt wirken und bei denen man nicht sofort erkennt, dass sie künstlich erzeugt wurden (sog. “Deep Fakes”).
Texte: Wenn Sie einen KI-generierten Text vor der Veröffentlichung durchlesen, eventuell anpassen und dann freigeben, entfällt die rechtliche Kennzeichnungspflicht. Da bei unseren Webauftritten immer ein solcher menschlicher Prüfschritt stattfindet, besteht rechtlich kein Zwang zur Kennzeichnung.
Audio und Video: Die EU-Verordnung ist nicht nur auf KI-generierte Bilder und Texte begrenzt - auch Audio- und Videodateien sind betroffen. Wir beschränken uns an dieser Stelle auf die im Rahmen unseres TYPO3-Backends möglichen Kennzeichnungen von Bildern und Texten. Audio- und Videodateien müssen außerhalb von TYPO3 gekennzeichnet werden.
So sieht die Umsetzung aktuell aus
Für Bilder
Wenn Sie ein Bild im Backend als KI-generiert markieren, erhält es im Frontend automatisch ein Wasserzeichen.
Für Texte
Da die Kennzeichnung von Texten aus oben genannten Gründen freiwillig ist, hat die Auszeichnung von Texten im Backend keine Auswirkungen auf das Frontend und dient lediglich der internen Dokumentation.

Ausblick
Dies ist die erste Stufe der Umsetzung. Da die EU-Regelung noch neu ist, kann es jederzeit zu Anpassungen kommen. Darüber hinaus werden wir im Rahmen dieser Projektphase die Kennzeichnung von Bildern weiter optimieren.
Was ist jetzt zu tun?
Wir bitten alle Redakteur*innen und Webadmins darum, die eigenen Webauftritte durchzusehen. Prüfen Sie bitte, wo Bilder verwendet werden, an deren Erstellung eine KI ganz oder teilweise beteiligt war, und zeichnen Sie diese im TYPO3-Backend entsprechend aus.








